Werbeartikel für Kanzleien sind ein schmaler Grat. Was bei einer Agentur als kreativ durchgeht, wirkt im Empfangsbereich einer Anwalts- oder Steuerkanzlei schnell deplatziert. Gleichzeitig leben Kanzleien wie kaum eine andere Branche von Empfehlungen und langen Mandatsbeziehungen, also genau von dem, was ein gutes Präsent pflegt. Die Frage ist nicht, ob eine Kanzlei schenken darf, sondern was zu ihr passt und in welcher Menge.
Ein Werbeartikel für Kanzleien ist ein Gebrauchsgegenstand mit dem Logo der Kanzlei, der als sachliche Imagewerbung an Mandanten, Geschäftspartner oder Bewerber geht. Er unterliegt dem anwaltlichen und steuerberatenden Berufsrecht, das Werbung erlaubt, solange sie sachlich bleibt und nicht auf ein einzelnes Mandat zielt. Beide Fundstellen stehen im nächsten Abschnitt mit Wortlaut und Quelle.
Wir sind Socken24 und verkaufen Socken mit eingestricktem Logo, also klar Partei. Deshalb steht unser Produkt hier als eine von sieben Ideen und nicht als die einzige. Alle Zahlen und Rechtsangaben sind mit Quelle und Abrufdatum belegt, damit Sie sie selbst prüfen können. Das dürfte Ihnen als Berufsstand entgegenkommen.
Dürfen Kanzleien überhaupt Werbeartikel verteilen?
Ja. Rechtsanwälten erlaubt § 43b BRAO Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Für Steuerberater regelt § 57a StBerG dasselbe fast wortgleich. Ein Gebrauchsgegenstand mit Kanzleilogo ist klassische Imagewerbung und erfüllt beide Anforderungen.
Der Wortlaut des § 43b BRAO: "Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist." Die Grenze verläuft also nicht beim Medium, sondern beim Inhalt: Ein Präsent mit Logo und Kanzleiname informiert sachlich über die Existenz der Kanzlei. Heikel würde es erst, wenn das Geschenk gezielt an eine Person ginge, deren konkretes Mandat Sie gerade einwerben wollen. Ergänzend gelten die §§ 6 bis 10 BORA und das UWG, insbesondere das Irreführungsverbot.
Quellen: § 43b BRAO und § 57a StBerG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.08.2026. Wie Ihre Kammer Einzelfragen auslegt, klärt im Zweifel eine kurze Anfrage dort.
Warum lohnen sich Werbeartikel für Kanzleien?
Weil Kanzleien von langen Mandatsbeziehungen und Empfehlungen leben und ein benutzter Werbeartikel über Monate präsent bleibt. Laut der Werbeartikel-Wirkungsstudie des GWW nutzen 61 Prozent der Empfänger Werbeartikel länger als ein Jahr. Kein Anzeigenformat liefert eine vergleichbare Kontaktdauer zum Preis von wenigen Euro pro Empfänger.
besitzen Werbeartikel
nutzen sie selbst
als ein Jahr
Quelle: Werbeartikel-Wirkungsstudie des Gesamtverbands der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW), abgerufen am 28.08.2026. Ein Erhebungsjahr nennt die Studienseite nicht.
Dazu kommt der Wettbewerb um Aufmerksamkeit im eigenen Berufsstand: Die BRAK zählte zum 1. Januar 2026 bundesweit 167.547 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Steuerberaterkammern führten zum selben Stichtag 105.953 Mitglieder. Fachlich unterscheiden sich Kanzleien für Mandanten von außen kaum. Sichtbar wird eine Kanzlei über die Erfahrung, die sie hinterlässt, und dazu gehören auch kleine Gesten mit Wiedererkennungswert.
Quellen: BRAK-Mitgliederstatistik zum 01.01.2026 und BStBK-Berufsstatistik, jeweils abgerufen am 28.08.2026.
Welche Werbeartikel passen zu einer Kanzlei?
Zu einer Kanzlei passen Werbeartikel, die dezent gebrandet sind und im Arbeitsalltag des Empfängers auftauchen: Socken in den Kanzleifarben, ein geprägtes Notizbuch, ein gutes Schreibgerät, Tee oder Kaffee für die Besprechung, eine Stofftasche für Unterlagen. Entscheidend ist Zurückhaltung im Branding, ein dezentes Logo wirkt souveräner als ein plakatives.
| Idee | Passt gut zu | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| 1. Socken in den Kanzleifarben | Mandantengeschenk, Jubiläum, Teamausstattung | Dezent gestalten: Kanzleifarben plus kleines eingesticktes oder eingestricktes Logo am Bund. Eingestrickt statt aufgedruckt, gedruckte Motive verwaschen. |
| 2. Notizbuch mit Prägung | Mandantentermine, Bewerbergespräche | Blindprägung statt Farbdruck wirkt hochwertiger. Vorher prüfen, ob Ihre Mandanten überhaupt noch handschriftlich arbeiten. |
| 3. Schreibgerät | Vertragsunterzeichnung, Notariat | Der Klassiker der Branche, entsprechend austauschbar. Funktioniert nur mit spürbarer Qualität, sonst landet er in der Schublade. |
| 4. Tee oder Kaffee der Region | Wartezimmer, Weihnachtspost an Mandanten | Verbrauchsgut, nach wenigen Wochen weg. Dafür sicher genutzt. Herkunft benennen, das gibt Gesprächsstoff. |
| 5. Stofftasche für Unterlagen | Mandanten, die Ordner und Belege bringen | Bei Steuerkanzleien fast schon ein Werkzeug. Auf schwere Baumwollqualität achten, dünne Taschen wirken billig. |
| 6. Regenschirm | Empfang, vergessliche Besucher | Wird gern mitgenommen und weitergereicht, das ist hier erwünscht. Braucht Stauraum am Empfang. |
| 7. Karte mit persönlicher Note | Wenige, wichtige Mandate | Handschriftlich und mit Bezug zum Jahr des Mandanten. Skaliert nicht, wirkt dafür stärker als jedes Paket. |
Zu welchen Anlässen verschenken Kanzleien Werbeartikel?
Die vier häufigsten Anlässe sind das Mandantengeschenk zum Jahresende, das Kanzleijubiläum, die Nachwuchsgewinnung auf Karrieremessen und das Onboarding neuer Mitarbeitender. Für jeden Anlass gilt eine andere Menge und ein anderer Ton, das Produkt kann dasselbe bleiben.
- Jahresende Das Mandantengeschenk zur Weihnachtspost ist der Klassiker. Hier greift die 50-Euro-Freigrenze pro Empfänger, Details im nächsten Abschnitt. Bestellung spätestens im Oktober, die Standard-Lieferzeit beträgt 4 bis 6 Wochen.
- Kanzleijubiläum Ein rundes Jubiläum ist der Anlass, bei dem ein Präsent an alle Mandanten und das ganze Team gleichzeitig geht. Ein Sondermotiv mit Jahreszahl macht aus dem Werbeartikel ein Erinnerungsstück.
- Nachwuchsgewinnung Auf Karrieremessen für Referendare, Steuerfachangestellte und Berufseinsteiger konkurrieren Kanzleien mit Konzernen um Aufmerksamkeit. Ein Giveaway mit Augenzwinkern bleibt eher hängen als die zwanzigste Broschüre.
- Onboarding Ein Willkommenspaket mit Kanzleisocken, Notizbuch und persönlicher Karte kostet pro Kopf wenige Euro und prägt den ersten Arbeitstag. Gerade kleine Kanzleien punkten hier gegen größere Arbeitgeber.
Wie viele Werbeartikel braucht eine kleine Kanzlei?
Rechnen Sie Teamgröße plus aktive Mandate plus 10 bis 20 Prozent Puffer. Eine Kanzlei mit 12 Personen und 35 zu beschenkenden Mandaten landet bei rund 50 Stück. Genau dort beginnt bei Socken24 die Mindestbestellmenge: 50 Paar ab 2,40 Euro, das sind 120 Euro für die ganze Bestellung.
Kanzleien sind überwiegend kleine Einheiten, oft ein Team, das an einem Besprechungstisch Platz findet. Für diese Größenordnung sind viele Werbeartikelanbieter nicht gebaut: Wer erst ab 100 oder 200 Stück produziert, zwingt eine 12-Personen-Kanzlei zur Überbestellung, und die Hälfte der Auflage liegt dann im Schrank neben den Aktendeckeln. Leiten Sie die Menge deshalb aus Ihrer Mandantenliste ab und nicht aus dem Mengenraster eines Anbieters. Die Staffelpreise dazu stehen transparent in unserer Preisübersicht.
Was gilt steuerlich bei Geschenken an Mandanten?
Geschenke an Geschäftspartner, also auch an Mandanten, bleiben als Betriebsausgabe abziehbar, solange sie pro Empfänger und Wirtschaftsjahr zusammen 50 Euro nicht übersteigen. Das regelt § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ein Cent darüber und der Abzug entfällt komplett.
Bei Socken mit Kanzleilogo ist die Grenze praktisch nie das Problem, ein Paar kostet einen Bruchteil davon. Relevant wird sie beim Bündeln mehrerer Zuwendungen an denselben Empfänger im Jahr. Die Einzelheiten, von der Empfängeraufzeichnung bis zur Pauschalierung nach § 37b EStG, haben wir im Beitrag zu Kundengeschenken im B2B ausführlich aufgeschrieben.
Quelle: § 4 EStG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.08.2026. Diese Einordnung ersetzt keine steuerliche Beratung, auch wenn ein Teil der Leserschaft sie selbst anbietet.
In drei Schritten zum Entwurf
In drei Schritten: Logo und ungefähre Stückzahl schicken, innerhalb von 24 Stunden den kostenlosen Designentwurf prüfen, danach das Angebot mit verbindlichem Liefertermin freigeben. Vor Ihrer Freigabe entsteht keine Bestellung und es fallen keine Kosten an. Wer die Haptik prüfen will, fordert vorab ein kostenloses Sockenmuster an.
- Schritt 1 Sie schicken uns Ihr Logo über das Anfrageformular und nennen eine ungefähre Stückzahl. Ein Handy-Foto vom Briefbogen reicht als Ausgangspunkt, die Aufbereitung übernehmen wir.
- Schritt 2 Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie einen kostenlosen Designentwurf Ihrer Socke, dezent in den Kanzleifarben. Sie sehen das Ergebnis, bevor irgendetwas verbindlich wird, und können es intern zur Freigabe herumreichen.
- Schritt 3 Passt der Entwurf, folgt das Angebot mit verbindlichem Liefertermin. Passt er nicht, ändern wir ihn oder Sie legen ihn weg. Beides ist in Ordnung.
- Zwischenschritt Wenn Sie Material und Verarbeitung anfassen wollen, bevor Sie bestellen: Ein kostenloses Sockenmuster geht ohne Versandkosten an Sie raus.
Fazit
Werbeartikel und Kanzlei schließen sich nicht aus, sie verlangen nur mehr Sorgfalt als anderswo. Das Berufsrecht erlaubt sachliche Imagewerbung, die 50-Euro-Grenze hält die steuerliche Seite einfach, und die Auswahl entscheidet sich an einer Frage: Würde der Gegenstand auch ohne Logo auf dem Schreibtisch oder am Fuß eines Mandanten landen?
Wenn Socken für Ihre Kanzlei infrage kommen: Bei Socken24 starten Sie ab 50 Paar, also bei einer Menge, die zu einem Team von 12 und einer überschaubaren Mandantenliste passt. Den Designentwurf bekommen Sie kostenlos innerhalb von 24 Stunden und entscheiden erst danach. Weitere Anlässe und Varianten zeigt die Seite zu Firmensocken als Geschenk.